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Wer auf der Suche nach einer neuen Wohnung ist, muss sehr viele Wohnungsanzeigen durchforsten. Es gibt sie massenhaft in Immobilienportalen. Bei der großen Mehrheit handelt es sich um seriöse Wohnungsanzeigen. Aber immer wieder kommt es auch vor, dass sich darunter Fake-Inserate befinden und Wohnungssuchende damit Betrügern ins Netz gehen.
Wenn eine Wohnung in Toplage extrem günstig ist und nach dem großen Glücksgriff klingt, sollte man genauer hinschauen. Eine gesunde Portion Skepsis soll laut Experten schon helfen.
Achtung, Betrugsmasche: So erkennen Sie Fake-Inserate bei der Wohnungssuche
- Ein weit verbreiteter Fall ist der Trick mit der Vorkasse: Die als Eigentümer auftretende Person kontaktiert die Wohnungssuchenden mit der Mitteilung, dass sie sich im Ausland befindet und darum nicht zur Besichtigung kommen kann. Sie bietet dann an, den Schlüssel zur Wohnungsbesichtigung per Post an den Interessenten zuzuschicken oder durch eine Mittlerperson zu übergeben. Als Kaution soll der Interessent vorab Geld überweisen. Hier sollte man bereits skeptisch sein. Häufig passiert Folgendes: Sobald dann die Überweisung erfolgt ist, bekommt der Interessent weder einen passenden Wohnungsschlüssel - noch irgendeine Antwort vom angeblichen Vermieter, der dann bereits abgetaucht ist.
- Das Phänomen der Nachnahmegebühr: Selbst wenn der Eigentümer dem Interessenten tatsächlich den Wohnungsschlüssel zusendet, sollte man kein Geld überweisen, bevor man die Wohnung nicht zumindest einmal besichtigt hat. Wenn der Schlüssel per Nachnahme gesendet wird, bleibt der Interessent mindestens auf der Nachnahmegebühr sitzen. Auch ist nicht sicher, ob der Schlüssel überhaupt ins Türschloss passt - falls die beworbene Immobilie auch überhaupt existiert.
- Dann existiert noch Betrug mit Vorkaution. In einigen Fällen wird eine Immobilie direkt zur Miete angeboten, ohne dass der Interessent diese jemals besichtigt hat. In anderen Fällen wird die Wohnung tatsächlich besichtigt. Nach der Besichtigung erhält der Interessent dann schnell eine Zusage. Im Gegenzug verlangen die Kriminellen vor Abschluss des Mietvertrages die Kaution. Sobald das Geld überwiesen ist, fehlt allerdings vom angeblichen Vermieter jede Spur. Rechtlich gilt: eine Mietkaution wird - nach Abschluss des Mietvertrages - immer erst zu dem Zeitpunkt fällig, an dem das Mietverhältnis vereinbarungsgemäß beginnen soll. Wird ein Interessent von einem angeblichen Eigentümer aufgefordert, vorab bereits eine Kaution zu bezahlen, ist das ein Indiz für einen Betrugsfall.
Ein weiterer, häufiger Betrugsfall funktioniert über Rechnungen für Wohnungsbesichtigungen. Gerade in Regionen mit großer Wohnungsnot sind Interessenten froh über jede mögliche Wohnungsbesichtigung, zu der sie eingeladen werden. Einige Immobilienbetrüger nutzen diese Notlage aus und verlangen bereits Geld dafür, Sie in die Vorauswahl für eine Fake-Immobilie aufzunehmen.
Eine weitere Masche: Im Namen von Immobilienportalen versenden Betrüger auch immer häufiger sogenannte Phishing-Mails, um persönliche Daten der Immobilienportal-Kunden auszuspionieren. In den E-Mails wird in der Regel dazu aufgefordert, sich über einen mitgeschickten Link mit Ihren Zugangsdaten des Immobilienportals einzuloggen oder einen mitgeschickten Anhang zu öffnen. Loggt man sich über den Link ein, gelangt man jedoch auf eine gefälschte Login-Seite, über die Betrüger die Zugangsdaten dann abfangen können. Angehängte Dateien können zudem Schadsoftware enthalten.
Einige Betrüger fragen auch nach einer Kopie des Personalausweises, die man als E-Mail-Anhang mitschicken soll. Davon ist dringend abzuraten: Mit dem Personalausweis können Betrüger diese Identität bei illegalen Geschäften nutzen.
Abwicklung über Plattformen: Einige betrügerische Vermieter lassen die Vorauszahlung, die Wohnungsbesichtigung oder die Schlüsselübergabe über Plattformen wie zum Beispiel Airbnb, eBay oder booking.com abwickeln. Diese Plattformen bieten jedoch keine Dienstleistungen zur Verwaltung und Besichtigung von Mietwohnungen an.
Indizien, die Betrugsverdacht erhärten: Woran Sie gefälschte Wohnungsanzeigen erkennen können
Ein Hinweis auf gefälschte Immobilienanzeigen sind überraschend niedrige Kauf- und Mietpreise. Auch viel zu niedrig angesetzte Nebenkosten können den Verdacht auf eine gefälschte Wohnungsanzeige erhöhen. Am besten über den örtlichen Mietpreisspiegel informieren, den die Kommunen veröffentlichen, um zu prüfen, ob der Mietpreis realistisch ist. Anhand dieser Richtwerte können auch Ortsfremde die angesetzte Miete besser einschätzen.
Ein Alarmsignal sollte die Vorkasse sein. Ob für das Zuschicken des angeblichen Wohnungsschlüssels oder für eine Besichtigung: Sobald man aufgefordert wird, Geld im Voraus zu bezahlen, sollte man skeptisch werden. Seriöse Makler oder Eigentümer verlangen kein Geld, bevor der Interessent die Immobilie besichtigt hat.
Vorsicht bei Widersprüchen zwischen Bildern und Text. Immobilieninserate stets mit einer gesunden Portion Skepsis lesen und Wohnungsanzeigen auf mögliche Widersprüche zwischen Bild und Text überprüfen. Das gilt ganz besonders ‑ aber nicht nur ‑ für vermeintliche Schnäppchen.
Viele Immobilienbetrüger versuchen Sie mit ansprechenden Immobilienbildern wie aus dem Prospekt zu beeindrucken. Bei den Fotos handelt es sich jedoch oft um kopierte Bilder aus dem Internet, zum Beispiel aus digitalen Möbelhauskatalogen. Diese Masche können Sie leicht entlarven: Laden Sie hierzu das Bild in der umgekehrten Bildersuche von Google hoch. Nach Betätigung der Suche sehen Sie schnell, ob und wo das Bild im Netz noch verwendet wird.
Ein Indiz für Betrugsobjekte können Sätze in schlechtem Deutsch oder eine Häufung von Grammatik- und Rechtschreibfehlern sein. Da Betrüger oftmals aus dem Ausland agieren, nutzen sie häufig Übersetzungsprogramme. Zwar sind diese in den letzten Jahren immer besser geworden, trotzdem können schlechte Sprachqualität und Rechtschreibung aufmerksame Leser skeptisch werden lassen. Ein weiteres mögliches Anzeichen dafür, dass es sich um ein gefälschtes Immobilieninserat handelt, sind Anfragen auf Englisch.
Immobilienbetrüger kopieren häufig Anzeigentexte aus real existierenden, bestehenden Immobilienanzeigen zusammen. Gibt man als Test zum Beispiel markante Teile des Textes oder die Überschrift in eine Suchmaschine ein und es erscheint eine sehr ähnliche Anzeige auf weiteren Portalen ‑ allerdings mit anderen Kontaktdaten - dann ist äußerste Vorsicht geboten.
Seriöse Anbieter geben in ihren Inseraten in der Regel Auskunft über die Höhe der Warm- und Kaltmiete als auch den Energieausweis. Ist lediglich Warmmiete angegeben, kann das ein Indiz für eine Fake-Anzeige sein. Misstrauen ist auch angebracht, wenn es auf der Seite des Immobilienanbieters keinen konkreten Ansprechpartner oder kein Impressum auf der Seite des Immobilienanbieters gibt. Selbst ein vollständiges Impressum bietet keine Sicherheit, denn es kann natürlich auch gefälscht sein. Ist eine Telefonnummer angegeben, sollte man prüfen, ob sie tatsächlich vergeben ist. Wird der Anruf entgegengenommen, sollte man nachfragen, wer für die Anzeige verantwortlich ist.
Wichtig ist: Keine Dateianhänge in E-Mails öffnen, die auf .exe enden ‑ weder vom angeblichen Wohnungs- oder Hausanbieter noch vom Immobilienportal. Diese könnten von Immobilienbetrügern stammen und Schadsoftware oder Trojaner enthalten. Zudem sollte man einen genauen Blick auf die E-Mail-Adresse des Absenders werfen: Immobilienbetrüger nutzen für ihre Kommunikation häufig E-Mail-Adressen mit auffälligen Domains, wie zum Beispiel Name@günstige-traumwohnung.de.
Besonders vorsichtig sollte man bei Überweisungen ins Ausland sein. Wichtig: Vor jeder Überweisung die Kontonummer (IBAN) des Zahlungsempfängers prüfen. Mit welchem Länderkürzel fängt sie an? ‚DE‘ steht zum Beispiel für ein Konto in Deutschland, ‚AT‘ für Österreich und so weiter. Kommt dagegen ein Länderkürzel vor, mit dem man nicht rechnet, sollte man kein Geld überweisen.
Was tun, wenn man Opfer von Immobilien-Betrügern geworden ist?
Im Betrugsfall wird Betroffenen geraten, unverzüglich Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das gelte auch dann, wenn noch kein Schaden entstanden sei – zum Beispiel, wenn der Betroffene zum Zahlen einer Vorabkaution aufgefordert wurde, sie aber noch nicht überwiesen hat. Denn dann kann bereits der Tatbestand des versuchten Betruges erfüllt sein, und auch der Versuch ist bereits strafbar. Auch könne es helfen, wenn möglichst viele Geschädigte Strafanzeige erstatten. Je mehr Informationen bei der Polizei eingehen, desto eher kann es gelingen, den Betrügern das Handwerk zu legen.
Wer bereits Opfer einer gefälschten Immobilienanzeige geworden ist, sollte schnellstmöglich die eigene Bank kontaktieren. Ist das Geld noch nicht vom Konto abgegangen, so kann die Überweisung in der Regel noch gestoppt werden. Die Chancen, bereits überwiesenes Geld zurückzubekommen, stehen allerdings oft schlecht, da die Täter oft nicht auffindbar sind. Es kann mitunter helfen, einen Fachanwalt für IT-Recht einzuschalten, der Rechtslage prüft und eine klare Aussage über die rechtlichen Möglichkeiten gibt, Geld zurückzuerhalten.
Gefälschte Wohnungsanzeige entdeckt: So sollten Sie vorgehen
Treffen mehrere der bisher genannten Indizien zu, erhärtet sich der Verdacht einer betrügerischen Anzeige. Wer um eine Vorleistung - welcher Art auch immer - gebeten wird, sollte unbedingt stutzig werden. Wohnungssuchende sollten in diesem Fall umgehend den Kontakt zu dem verdächtigen Anbieter abbrechen. Und keine persönlichen Informationen preisgeben, keinen Ausweis zuschicken, kein Geld überweisen. Wurde die Anzeige auf einem Immobilienportal eingestellt, sollte die Anzeige unbedingt dem jeweiligen Portal als verdächtig gemeldet werden.
Taucht ein Verdacht auf, sperrt in der Regel das Portal die Anzeige und überprüft sie so zügig wie möglich. Damit es auf erst gar nicht zu Fake-Anzeigen kommt, setzen einige auf das mTAN-Verfahren. Wer eine Immobilienanzeige schalten will, muss sich vorher mittels mTAN identifizieren – das macht es für Betrüger, die unbekannt bleiben wollen, deutlich schwerer.



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