
Laut einer Pressemitteilung der Zentralstelle Cybercrime Bayern ist Anklage gegen einen 53-jährigen Mann aus dem Landkreis Erlangen‑Höchstadt erhoben worden, dem schwerster sexueller Missbrauch eines Kindes vorgeworfen wird.
Die Staatsanwaltschaft Bamberg wirft dem Mann vor, zwischen 2019 und 2022 in zahlreichen Fällen den sexuellen Missbrauch eines Mädchens auf den Philippinen über einen Messenger-Dienst organisiert und gesteuert zu haben. Das Kind war zu den Tatzeiten zwischen acht und elf Jahre alt. Die Ermittlungen, die gemeinsam mit der Kriminalpolizeiinspektion Erlangen geführt wurden, führten nun zur Anklage vor dem Landgericht Nürnberg‑Fürth.
Mutter machte für Geld Foto- und Videoaufnahmen von dem Kind
Nach den bisherigen Erkenntnissen soll der Beschuldigte zunächst Kontakt zur Mutter des Kindes aufgenommen und diese gegen die Zahlung geringer Geldbeträge dazu gebracht haben, Foto- und Videoaufnahmen zu fertigen, die sexualisierte Handlungen des Mädchens zeigen. Diese Aufnahmen soll sie anschließend an ihn übersandt haben.
Später soll der Angeschuldigte das Kind auch direkt angewiesen haben, entsprechende Handlungen vorzunehmen. Die Staatsanwaltschaft ordnet dieses Vorgehen dem international bekannten Phänomen des sogenannten Live‑Streamings zu, bei dem sexueller Missbrauch von Minderjährigen im Ausland gegen Entgelt live oder zeitnah übertragen wird.
Fachlich wird dabei auch von „Live Distance Child Abuse“ oder „Online Sexual Abuse and Exploitation of Children“ gesprochen. Typisch für diese Form der Kriminalität ist nach Angaben der Zentralstelle, dass der Missbrauch meist in wirtschaftlich schwachen Ländern geschieht, während die Täter ihren Wohnsitz häufig in westlichen Staaten haben.
Ausgangspunkt des Verfahrens war ein Hinweis australischer Sicherheitsbehörden, die wiederum von einer Hilfsorganisation auf den Philippinen informiert worden waren. In enger internationaler Zusammenarbeit und durch intensive Ermittlungsarbeit gelang es den bayerischen Behörden schließlich, den mutmaßlichen Täter zu identifizieren. Im Mai 2025 wurde seine Wohnung durchsucht, zudem erfolgte die Festnahme. Seitdem befindet sich der Mann in Untersuchungshaft in einer bayerischen Justizvollzugsanstalt.
In der Anklageschrift legt die Zentralstelle Cybercrime Bayern dem Angeschuldigten unter anderem zur Last, das Mädchen in 74 Fällen zu sexuellen Handlungen an sich selbst, an anderen Kindern sowie an erwachsenen Personen bestimmt zu haben. Darüber hinaus soll der Mann in einem weiteren Fall selbst auf die Philippinen gereist sein, um dort persönlich schweren sexuellen Missbrauch an dem Kind zu begehen. In zwei weiteren Fällen wird ihm vorgeworfen, den Missbrauch vorbereitet zu haben, indem er Bilder des Mädchens an einen britischen und einen amerikanischen Staatsangehörigen weitergeleitet und dabei angeboten haben soll, Treffen auf den Philippinen zu arrangieren.
Über die Eröffnung des Hauptverfahrens muss nun das Landgericht Nürnberg‑Fürth entscheiden. Für jeden einzelnen Fall des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in entsprechender Absicht sieht das Gesetz Freiheitsstrafen von zwei bis zu 15 Jahren vor.
Die Zentralstelle Cybercrime ist bayernweit für besonders komplexe Ermittlungen zuständig
Die Zentralstelle Cybercrime Bayern, die seit dem 1. Januar 2015 bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg angesiedelt ist, ist bayernweit für besonders umfangreiche und komplexe Ermittlungen im Bereich der Cyberkriminalität zuständig. Sie arbeitet dabei eng mit spezialisierten Einheiten der Landes- und Bundespolizei, dem Bundeskriminalamt, dem Zollfahndungsdienst sowie mit internationalen Partnern zusammen. Seit dem 1. Oktober 2020 ist dort zudem ein eigenes Zentrum zur Bekämpfung von Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch im Internet eingerichtet, das sich insbesondere mit Darknet‑Strukturen befasst. Aktuell sind bei der Zentralstelle 30 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie fünf IT‑Forensikerinnen und IT‑Forensiker tätig.