Hamburg - Im Prozess um die Entführung der Block-Kinder wird die Hamburger Hauptermittlerin befragt. Einen Satz fand die Polizistin nach der Tat so wichtig, dass sie ihn direkt in ihr Merkbuch schrieb.
20.04.2026 13:51 Uhr

Im Block-Prozess hat die Hauptermittlungsführerin der Hamburger Polizei ihr erstes Gespräch mit der angeklagten Mutter nach der Silvesternacht 2023/24 geschildert. „Ich mache eine Rückführung, er macht eine Entführung“ - das habe Christina Block am 3. Januar gesagt, berichtete die Kriminalbeamtin als Zeugin im Gerichtssaal. Sie habe diesen Satz so wichtig gefunden, dass sie ihn unmittelbar nach Verlassen des Wohnhauses der Unternehmerin in ihr Merkbuch geschrieben habe.

Christina Block ist angeklagt, eine israelische Sicherheitsfirma damit beauftragt zu haben, ihren damals 10-jährigen Sohn und die 13 Jahre alte Tochter vom Wohnort ihres Ex-Manns nach Deutschland zu entführen. Die Tochter des Gründers der Steakhaus-Kette „Block House“, Eugen Block, beteuert ihre Unschuld.

Vater hatte Kinder 2021 bei sich in Dänemark behalten

Vorausgegangen war ein langer Sorgerechtsstreit, nachdem der Vater Stephan Hensel die beiden jüngsten Kinder nach einem Wochenendbesuch im August 2021 nicht wie vereinbart zur Mutter zurückgebracht hatte. Er hatte damals Gewaltvorwürfe gegen seine Ex-Ehefrau erhoben, die diese bestreitet. Die 52-Jährige beschuldigt ihn wiederum, die Kinder manipuliert zu haben. Die Unternehmerin hat laut eigener Aussage seit Jahren keinen Kontakt zu dem Jungen und dem Mädchen.

Christina Block, deutsche Gastronomin und Unterneh
Christina Block hat seit Jahren keinen Kontakt zu ihren Kindern. © Marcus Brandt/dpa Pool/dpa

Am 3. Januar 2024 habe die Polizei aus der Zeitung erfahren, dass Frau Block mit den Kindern wieder in Hamburg sei, sagte die 44 Jahre alte Polizistin. Begleitet vom Jugendamt seien Beamte zu Blocks Haus gefahren und hätten geklingelt. Sie habe Frau Block in dem Gespräch mitgeteilt, dass ein Strafverfahren gegen sie eingeleitet worden sei.

Daraufhin sei der Satz von Block gefallen, dass es lediglich um eine Rückführung gehe, sagte die Hauptermittlungsführerin. Blocks Verteidiger Ingo Bott widersprach der Verwertung dieser Äußerung. Seine Mandantin sei zuvor nicht richtig von der Polizeibeamtin belehrt worden.

In dem Prozess hatten mehrere Verteidiger seit Beginn betont, dass der Anklagevorwurf Kindesentziehung aus ihrer Sicht unsinnig sei, weil ihre Mandanten davon ausgehen mussten, dass zum Tatzeitpunkt nach deutschem Recht das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für die beiden Kinder bei der Mutter lag.

Dänen lehnten Rückführung der Kinder einst ab

Das Oberlandesgericht in Hamburg hatte im Herbst 2021 entschieden, dass die beiden jüngsten Kinder zu ihrer Mutter zurückkehren müssen. Es sprach der Mutter das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zu. Die dänische Justiz erkannte zwar an, dass die Kinder unrechtmäßig nach Dänemark gebracht wurden, lehnte aber eine Rückführung gegen deren Willen ab.

Isabel Hildebrandt (hinten M), Vorsitzende Richter
Nebenkläger Stephan Hensel war an diesem Verhandlungstag nicht anwesend. © Marcus Brandt/dpa Pool/dpa

Laut Anklage brachten Mitarbeiter der israelischen Sicherheitsfirma den Jungen und das Mädchen am Neujahrstag 2024 zu einem Bauernhof in Baden-Württemberg. Von dort habe Christina Block sie nach Hamburg geholt. Am 5. Januar 2024 entschied das Oberlandesgericht, dass die Kinder zu ihrem Vater zurückkehren sollen. Die Zeugin berichtete über das erste Zusammentreffen von Hensel, seiner neuen Ehefrau und den beiden Kindern nach der gewaltsamen Rückholaktion, alle seien sich in die Arme gefallen. „Sie haben nicht mehr aufgehört zu weinen.“

Blocks Verteidiger wollte von der Beamtin wissen, ob ihr bei ihren mehreren Befragungen der Kinder zu unterschiedlichen Zeitpunkten etwas aufgefallen sei. Bei der ersten Anhörung hätten die Kinder noch von Mama gesprochen, bei der zweiten nur noch von Christina, erinnerte sich die Zeugin an die Wortwahl der Kinder.

Videovernehmung israelischer Zeugen möglich

In dem Prozess gibt es sechs Mitangeklagte. Darunter ist Blocks Lebensgefährte, der Ex-Sportmoderator Gerhard Delling. Alle Angeklagten bestreiten, etwas Unrechtes getan zu haben. Nur ein Israeli hat seine Beteiligung an der Entführung gestanden, ging nach eigenen Angaben aber davon aus, in diesem Moment ein Retter zu sein.

Die für das Verfahren entscheidenden Vernehmungen von weiteren Beschuldigten aus Israel konnten in den vergangenen Wochen laut Gericht wegen des Iran-Kriegs nicht in Hamburg stattfinden. Sollte das auch in der nächsten Woche so sein, werde es eine Videovernehmung geben, kündigte die Vorsitzende Richterin Isabel Hildebrandt an. Vier Israelis hatten für ihre Zeugenaussagen sicheres Geleit bekommen. Sie müssen zu einem späteren Zeitpunkt ebenfalls mit einer Anklage und einem Prozess rechnen.

Die Befragung der Hauptermittlungsführerin wird am Dienstag fortgesetzt.

Christina Block (2.v.r.), deutsche Gastronomin und
Christina Block und ihr Anwalt Ingo Bott auf dem Weg in den Gerichtssaal. © Marcus Brandt/dpa

Mona Paul (r), Oberstaatsanwältin, und Marvin Stei
Die Staatsanwaltschaft ist von der Schuld der insgesamt sieben Angeklagten überzeugt. © Marcus Brandt/dpa Pool/dpa