
Die Forderung, das sogenannte „Schwarzfahren“ zu entkriminalisieren, also von der Straftat zur bloßen Ordnungswidrigkeit wie etwa das Falschparken herabzustufen, klingt auf den ersten Blick nach einer sinnvollen Entlastung der Justiz. Bei näherem Hinsehen erweist sie sich jedoch als kurzsichtig.
Wer ohne Ticket fährt, nutzt eine Leistung, ohne dafür zu bezahlen. Der bisher geltende Straftatbestand signalisiert, dass es sich nicht um ein Kavaliersdelikt handelt, sondern um den Missbrauch eines solidarisch finanzierten Systems. Der öffentliche Nahverkehr lebt davon, dass möglichst viele ihren Anteil leisten. Man kann durchaus der Meinung sein, das Benutzen von U- und S-Bahnen sowie Bussen sollte grundsätzlich kostenfrei (also: steuerfinanziert) möglich sein. Doch dann muss man dies politisch durchsetzen und nicht mit den Mitteln des Rechts für eine allmähliche Aufweichung sorgen.
Befürworter argumentieren häufig mit sozialer Härte: Menschen ohne Geld dürften nicht kriminalisiert werden. Doch Gerichte berücksichtigen bereits jetzt die Umstände des Einzelfalls. Freiheitsstrafen sind die Ausnahme, nicht die Regel. Zudem existieren Instrumente wie Ratenzahlungen.
Rein praktisch wäre eine Entkriminalisierung problematisch. Verkehrsunternehmen müssten verstärkt kontrollieren, um einer steigenden Zahl von Schwarzfahrerinnen und Schwarzfahrern Herr zu werden. Oder sie müssten die Einnahmeausfälle durch höhere Preise ausgleichen. Am Ende zahlen dann jene mehr, die sich regelkonform verhalten.
Das Strafrecht setzt klare Grenzen und schafft Verbindlichkeit. Werden diese Grenzen verschoben, verändert sich auch das Verhalten. Schon jetzt kann man in den Sozialen Netzwerken immer wieder von Menschen lesen, die dreist vorrechnen, dass sich das Schwarzfahren rein finanziell lohnt, weil man so selten erwischt wird. Wie wäre das erst, wenn auch noch die strafrechtliche Drohung wegfiele?
Statt Entkriminalisierung wären Reformen sinnvoller: stark verbilligte Ticketangebote für bestimmte Gruppen und eine Sanktionspraxis mit Augenmaß. Die grundsätzliche Einordnung als Unrecht sollte bestehen bleiben. Der öffentliche Raum braucht Regeln – und die Bereitschaft, sie ernst zu nehmen.

5 Kommentare
M95L
...es wäre ein fatales Zeichen des Staates an die Gesellschaft, wenn Vergehen wie Schwarzfahren bagatellisiert würden, weil dem Rechtsstaat die Strafverfolgung zu teuer ist. Es muß im Vorfeld bereits verhindert werden, dass Menschen ohne Ticket Züge etc. betreten. Bei gegebenem Ermessensspielraum muss auch weiter Gefängnis drohen können...
09.04.2026 13:18 Uhr